Was bedeutet Kostenerstattung?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine gesetzliche Krankenkasse Kosten einer selbst beschafften notwendigen Behandlung erstatten. Eine Grundlage ist § 13 Absatz 3 SGB V. Ein fehlender Therapieplatz führt aber nicht automatisch zu einer Kostenübernahme in einer Privatpraxis.
Kläre deinen Fall vor einer kostenpflichtigen Behandlung mit deiner Krankenkasse. Lass dir erläutern, welche Voraussetzungen, Unterlagen und Kosten für dich relevant sind.
Erst klären, dann entscheiden.
Verlass dich nicht auf eine pauschale Zusage. Frage nach einer schriftlichen Entscheidung zur beantragten Behandlung. Eine Privatpraxis und eine Praxis mit Kassenzulassung rechnen nicht auf dieselbe Weise ab.
Diese Fragen helfen dir im Gespräch
- Wie kann mich meine Krankenkasse bei der Suche nach einer geeigneten Behandlung unterstützen?
- Welche Unterlagen braucht sie für die Prüfung meines konkreten Antrags?
- Wie soll ich bisherige Kontaktversuche und Rückmeldungen dokumentieren?
- Welche Qualifikation muss die behandelnde Person nachweisen?
- Welche Kosten wären umfasst und welche müsste ich selbst tragen?
Deine Suche nachvollziehbar festhalten
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Der Patientenservice 116117 informiert über psychotherapeutische Sprechstunden und unterstützt bei der Terminvermittlung. Welche nächsten Schritte zu deiner Situation passen, lässt sich in einer Sprechstunde klären.
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Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung. Sie enthält keine Zusage für deinen Einzelfall.